Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihres Albertushauses
1. Allgemeines:
Für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beherbergungsverträge gelten vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung, z.B. in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB).
2. Vertragsschluss:
Nach bei uns eingegangener, für Sie 4 Tage verbindlicher Buchung erhalten Sie von uns spätestens innerhalb von 4 Tagen eine Buchungsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass erst mit Erhalt unserer Buchungsbestätigung der Beherbergungsvertrag zustande kommt. Ihre Buchungsanfragen werden von uns werktags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr bearbeitet.
3. Vertragsgegenstand:
Sie mieten mit Vertragsschluss für den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum und die vereinbarte Personenzahl eine unserer schönen Ferienwohnungen in Ihrem Albertushaus, Kutschergasse 23, 67346 Speyer. Selbstverständlich steht für Sie, das in unseren Ferienwohnungen enthaltene, Inventar für die vereinbarte Mietzeit zur Verfügung.
4. Personenzahl:
Bitte beachten Sie, dass die Ferienwohnung nur von der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Personenzahl bezogen sowie bewohnt werden darf.
5. Haustiere:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in Ihrem Albertushaus keine Tiere gestattet sind.
6. Preise und Zahlungsweise:
Die bei Vertragsschuss gültigen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste auf der Internetseite Ihres Albertushauses. Spätere Preisänderungen sind für Sie irrelevant. Unser, in der Buchungsbestätigung, ausgewiesene Mietpreis, entrichten Sie bitte vor Ort bei Schlüsselübergabe.
7.: Ihre Leistungen:
Ihr Albertushaus bietet Ihnen folgende im Beherbergungsvertrag enthaltene Leistungen:
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Nutzung der von Ihnen gebuchten Ferienwohnung, incl. Garten und Wäscheraums
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Nutzung des in der Ferienwohnung enthaltenen Inventars
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Nach Ablauf Ihres Aufenthaltes eine normale Endreinigung der Ferienwohnung (Bei starker Verschmutzung berechnen wir dieEndreinigung nach Aufwand, mindestens jedoch mit 50.-€)
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Bettwäsche und Handtücher (bei Aufenthalt von mehr als einer Woche Bettwäsche- Wechsel/ Reinigung der Ferienwohnung)
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Kosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr und öffentliche Ausgaben
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Fahrradunterstellmöglichkeiten
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Ladestation für Ihre mitgebrachten Elektro- Bikes
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Bügelbrett/ Wäscheständer/ Dampfbügeleisen
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Kindergitterbett/ -tritthocker/ -hochstuhl
Für unsere kleinen Gäste bis 3 Jahre ist der Aufenthalt ebenfalls kostenfrei. Gegen eine kleine Gebühr stehen Ihnen eine Waschmaschine sowie ein Trockner zur Verfügung. Viele weitere kostenlose sowie kostenpflichtige Leistungen entnehmen Sie bitte der Auflistung „Unsere allgemeine Ausstattung“ auf unserer Website unter WOHNUNGEN
8. Vorzeitige Abreise und Rücktritt durch unsere Gäste:
Treten Sie von dem mit uns geschlossenen Vertrag zurück, sind dennoch folgende Mietpreise fällig:
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Bis zum 45. Tag vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietzinses
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Bis zum 14. Tag vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietzinses
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Bis zum 07. Tag vor Mietbeginn: 80% des vereinbarten Mietzinses
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vorzeitigen Abreise keinen Anspruch auf die Rückerstattung des anteiligen Mietzinses geltend machen können.
9. Rücktritt durch Ihr Albertushaus:
Wir sind ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, das mit Ihnen geschlossene Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn Sie, trotz wiederholter Aufforderung zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses, diesen nicht vor Mietbeginn leisten oder Sie sich derart vertragswidrig verhalten, dass uns eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns zu verlangen.
10. An- und Abreise:
Bei Ihrer Anreise können Sie Ihre gewünschte Ferienwohnung in der Regel zwischen 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr übernehmen, bzw. beziehen. Nach Absprache sind Ausnahmen möglich.Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die von Ihnen gebuchte Ferienwohnung ggf. anderweitig vergeben, wenn Sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen.Wir bitten Sie, an Ihrem Abreisetag die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr ordnungsgemäß an uns zu übergeben.
Sie sollten beachten, dass Sie, sofern Sie die Ferienwohnung nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen und sich beim uns abgemeldet bzw. den Schlüssel zurückgegeben haben, der vereinbarte Mietzins für den Folgetag auch noch zu entrichten ist, dies gilt selbst dann, wenn Sie noch am selben Tag abreisen.
11. Pflichten unserer Gäste:
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Bitte achten Sie und Ihre Mitreisenden darauf, dass Sie unsere Ferienwohnung mit größtmöglicher Sorgfalt behandeln und geben Sie diese in einem einwandfreien Zustand, wie vorgefunden, an uns zurück.
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Für einen reibungslosen Aufenthalt sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Beanstandungen unverzüglich, innerhalb von 12 Stunden anzeigen und die in der Ferienwohnung ausgelegte Inventarliste auf Vollständigkeit überprüfen, so dass wir die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beseitigen. Haben Sie bitte Verständnis, dass spätere Reklamationen nicht mehr anerkannt werden können.
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Bei Beschädigungen und/ oder Zerstörungen durch Sie oder Ihre Mitreisenden, habe Sie uns auch diese unverzüglich mitzuteilen. Sie und Ihre Mitreisenden haften für die durch Sie oder Ihre Mitreisenden verursachten Schäden gesamtschuldnerisch.
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Wir bitten lediglich vollständigkeitshalber zu beachten, dass die sich im Albertushaus befindenden Gegenstände jeglicher Art im Eigentum Ihres Albertushauses stehen. Bei Eingriffen in unsere Eigentumsrechte werden diese bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht. Darüber hinaus werden nachgewiesene Diebstähle unverzüglich zur Anzeige gebracht.
An dieser Stelle wollen wir Sie noch auf unsere in der Informationsmappe enthaltene Hausordnung verweisen, welche ebenfalls Vertragsbestandteil dieser Vereinbarung ist und eine grundlegende Voraussetzung für einen erholsamen Aufenthalt in Ihrem Albertushaus darstellt. Das gegenseitige Rücksichtnahmegebot beinhaltet unter anderem, dass störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen sowie solche Tätigkeiten, die Ihre Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen oder das Ansehen Ihres Albertushauses gefährden, vermeiden.
Bitte beachten Sie deshalb bei allen Ihren Tätigkeiten sowohl die auch in Speyer geltende Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr, als auch die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.Schließlich weisen wir darauf hin, dass das Rauchen ausschließlich auf den Balkonen sowie im Garten gestattet ist.
12. Haftungsausschluss:
Wir haften für unsere Verpflichtungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Ihres
Albertushauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Albertushauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Wir haften ferner nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Darüber hinaus haften wir nicht in Fällen höherer Gewalt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Internetnutzung:
Ihr Albertushaus hält für Sie einen kostenlosen Internetzugang bereit.
Diese Bereitstellung des Internetzugangs stellt eine freiwillige Leistung dar, die ausschließlich in der Bereitstellung eines verschlüsselten WLAN-Signals besteht. Die technischen Erfordernisse zum Empfang des Signals sind von Ihnen zu erbringen. Wir teilen Ihnen gerne Ihre Zugangsdaten mit, welche in Ihrem eigenen Interesse nicht weitergegeben werden dürfen. Wir behalten uns vor, den Zugang im Falle einer Dauernutzung oder Blockierung, zu beschränken.
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung des Internetzugangs kein Bestandteil des Beherbergungsvertrages ist. Wir können für die ständige Verfügbarkeit des Internetzugangs keine Garantie übernehmen, da die permanente Verfügbarkeit des Internetanschlusses nicht in unserem Einflussbereich liegt. Ein Ausfall des Zugangs bzw. das Nichtvorhandensein eines WLAN-Signals stellt deshalb keinen Mangel an der Mietsache dar und berechtigt weder zur Mietpreisminderung, noch zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags. Haftungsansprüche oder Schadenersatz wegen eventueller Ausfälle sind deshalb ausgeschlossen.
Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Benutzung des Internetzugangs zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind und ein Missbrauch zur sofortigen Abschaltung des Zugangs führen wird. Schadenersatzforderungen wegen etwaiger Rechtsfolgen für uns als Anschlussinhaber bleiben hiervon unberührt. Falls Internet zur Verfügung gestellt wird, so darf dieses nur zu Informationszwecken genutzt werden. Es ist strikt verboten, illegale Dateien, Bilder, Musik, Filme etc. zu downloaden.
Bei Abmahnungen gilt: die Adresse des Gast wird dem Antragsteller unter der Auflage mitgeteilt, dass nur der Gast für alle Ansprüche des Antragstellers haftet.
14.Schlussbestimmung:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Speyer.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.